• Australia
  • Austria
  • Brazil
  • Canada
  • Chile
  • Denmark
  • Finland
  • Germany
  • Ireland
  • Italy
  • Japan
  • Malaysia
  • Mexico
  • New Zealand
  • Norway
  • Poland
  • Romania
  • Singapore
  • South Africa
  • Spain
  • Sweden
  • Switzerland
  • United Kingdom
  • United States

Häufig gestellte Fragen

  1. Der Film gehört uns, benötigen wir dennoch eine Lizenz?
     
  2. Ja. Der Veranstaltungsort benötigt eine gültige Lizenz, unabhängig davon, wem die DVD tatsächlich gehört. Die DVD kann zwar Ihr Eigentum sein, aber Sie dürfen sie nur in Ihrer Privatsphäre ansehen und nicht in der Öffentlichkeit vorführen.
     
  3. Wir sind eine gemeinnützige Organisation. Sind wir von den Bestimmungen des Urheberrechts befreit?
     
  4. Nein. Eine Lizenz ist grundsätzlich einzuholen, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um eine kommerzielle oder eine gemeinnützige Veranstaltung oder Einrichtung handelt.
     
  5. Darf Eintritt verlangt werden? Ist die Werbung mit dem Filmtitel gestattet?
     
  6. Nein. Die Schirmlizenz ist eine nicht-gewerbliche Vorführ-berechtigung. Sie umfasst keine gewerblichen Vorführungen gegen Eintrittsgebühr. Ebenfalls ist die Werbung mit dem konkre­ten Filmtitel ausgeschlossen. Auf das Stattfinden einer Filmveran­staltung und das entsprechende Genre der Vorführung darf jedoch hingewiesen werden.
     
  7. Wer verfolgt die unberechtigte Nutzung von Filmwerken?
  8.  
  9. Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts-verletzungen e.V.) in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden. Diese unabhängige Organisation ermittelt und verfolgt im Auftrag der Filmindustrie illegale Vorführungen strafrechtlich. Hinzu kom­men zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Urheber bzw. Rechteinhaber.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, dann erreichen Sie unsere kompetenten Lizenzberater unter der Rufnummer 06150 - 108569 oder per Mail unter info@mplc-gmbh.de.